Präventionsarbeit ist Opferschutz

Kinder- und Jugendschutz hat die zentrale Aufgabe, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen (sozial kompetenten) Persönlichkeit zu fördern. Ziel aller Bemühungen des Jugendschutzes ist es daher, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen, oft auch subtilen Gefährdungen zu schützen. Kinder- und Jugendschutz ist also Prävention im Vorfeld etwaiger Gefährdungen. Jugendschutz vermittelt Orientierungshilfen und wirkt mit dem Ziel, positive, von Gefährdungen freie Lebenswelten von jungen Menschen herzustellen und zu sichern.

Kinder und Jugendliche müssen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Auch die Eltern müssen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Angebote des erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Laut § 1 Abs. 3 SGB VIII müssen Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden. Besondern Themen wie Alkoholkonsum, Gewalt, Missbrauch, der Umgang mit Medien und Rechtsradikalismus gewinnen bei der Prävention immer mehr an Bedeutung. Neben freien Trägern ist auch die öffentliche Jugendhilfe in der Pflicht zur Durchführung dieser Form des Jugendschutzes.

In der Prävention spielt der Schutz der potentiellen Opfer (hier: Kinder und Jugendliche) die wichtigste Rolle, daher wird auch der Blick überwiegend auf diese und nicht auf die Täter gerichtet. Hauptsächlich wird Aufklärungsarbeit zu bestimmten aktuellen Themen betrieben und gleichzeitig werden Möglichkeiten des Schutzes und der Handlungsalternativen zur Bewältigung besonderer Situation aufgezeigt.

Die Aufklärungsarbeit der kommunalen Jugendarbeit bezieht sich nicht nur auf Kinder und Jugendliche, sondern richtet sich auch an Eltern/Erziehungsberechtigte sowie „Multiplikatoren“, die häufigen und guten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, z.B. Erzieher, Lehrer, Sozialpädagogen usw.